Als Zusatzbeschreibung zu einem Leistungsverzeichnis stand als Haftzeit für “Isolierarbeiten” 10 Jahre geschrieben.  Natürlich sollte dies auch den Haftrücklaß betreffen, immerhin 5% von rund Euro 500.000, also Euro 25.000 welche erst nach 10 statt nach 3 Jahren ausbezahlt werden sollten! Der Werkvertrag wurde vom Schwarzdecker (Gebäudeabdichter) unterschrieben, er ist ja kein “Isolierer”.. Und so kam es dann auch, nach Schlussrechnungslegung kam der Hinweis daß 10 Jahre HRL vereinbart wurden, der Schwarzdecker reklamierte und informierte den Auftraggeber sachlich und inhaltsvoll:
“Isolierungen” oder “Abdichtungen” Der Begriff Isolierungen kommt in keiner der entsprechenden Ö-Normen vor! Er ist demnach nicht als Begriff für Bauwerksabdichtungen korrekt, richtig ist vielmehr der Begriff “Abdichtungen” ! 1) Gewerbeordnung: Der Begriff “Isolierungen” tritt nur beim “Rohrisolierer” auf. 2) Gewerbeordnung: Der Begriff “Isolierungen” kommt in den Gewerben “Schwarzdecker” od. “Abdichtungen” NICHT vor. 3) Ö-Normen – in sämtlichen relevanten Ö-Normen kommt der Begriff “Isolierungen” NICHT vor. 4) Mündliche Auskunft Landesinnungsmeister-Stv.Freisinger:Abdichter (künftig “Bauwerksabdichter”) bzw.Abdichtungen ist korrekt 5) Internet-Recherche zu : “Isolierung” insulation Allgemein versteht man unter Isolierung alle Maßnahmen zum Schutz von Leitern, Leiterbahnen und Kontakten aller Art gegen Fehlströme und Berührung. Bei elektrischen Kabeln ummantelt das nichtleitende, aus Kunststoff bestehende Isoliermaterial den elektrischen Leiter. Dieses Kunststoffmaterial wirkt sich auch auf die übertragungstechnischen Eigenschaften des Kabels aus, ebenso wie auf die mechanische Belastbarkeit, den Biegeradius und das Brandverhalten. Je nach Isolationswiderstand des Materials bilden sich Querströme zwischen den Adern, … 6) Internet-Recherche zu: “Isolierung” – Isolation » Technische Bedeutung Im technischen Sinne ist eine Isolierung ein Mechanismus zur Verhinderung des Durchgangs von Strömen (Gas, Elektrizität, Wasser). Fälschlicherweise ist auch mit Wärme häufig von Isolierung die Rede, obwohl hier eigentlich von Dämmung gesprochen werden müsste – bei Gebäuden von Wärmedämmung. In der Elektrotechnik ist eine Isolierung der Schutz der stromführenden Teile gegen Berührung. Siehe: Isolator, Isolierband
Somit war das Thema vom Tisch, es hat den Auftraggeber nicht gefreut, aber Verträge sind auch dazu da Vereinbarungen korrekt zu formulieren, Mißverständnissen vorzubeugen. Immer wieder interessant daß viele Gebäudeabdichter sich fälschlicherweise “Isolierer” nennen, damit verstoßen sie eigentlich gegen die Gewerbeordnung, weil sie elektrische Arbeiten nicht durchführen dürfen

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