Bei Großbauvorhaben, Neubauten oder Sanierungen wird im Normalfall von der Rechnungssumme ein Betrag von 2-5% als Haftrücklaß einbehalten. Als Sicherstellung für den Auftraggeber wenn die Firma später einen Mangel nicht mehr beheben kann oder will. Der gute Bauträger beauftragt einen Sachverständigen zur Endbegehung, wie auch in dem Fall. 15 Wohnungen, Außenanlagen und viele Risse im Trockenbau…