Die Begehung führt mich in ein Haus mit Wasserschaden. Was sich zeigt ist eher ein Haus im Wasser stehend. Am Wohnzimmerboden steht Wasser, ebenso im Vorzimmer, der Küche… Die Wände sind allesamt stark verschimmelt. Gipsputz in Verbindung mit verleimter Papiertapete bildet durch kapillar aufsteigendes Schadwasser den idealen Nährboden für Schimmelpilze. Ein beispielsweise Kalkputz ohne Tapeten hätte dieses Schadensbild nicht erzeugt. Das Haus ist leerstehend, der Eigentümer schwört dass er alle Wasserleitungen abgedreht, abgelassen hat. Ich hinterfrage dies bei den Heizkreisläufen, der Hausherr meint das wäre nicht nötig, die liegen ja IM Haus.
Frostschaden an Heisswasserleitung
Tatsächlich liegt Zuleitung nahe der Terrassentüre bei der Außenwand. Bei nächtlichen Tiefsttemperaturen, und ohne Heizung, ist die Leitung aufgefroren, das Wasser aus dem Heizkreislauf hat sich von hier aus verteilt. Der Hausherr bleibt cool, möchte sowieso das gesamte Haus sanieren. Demnach gehen wir über in eine Sanierungsberatung.  Die Kellerwände liegen erdberührt ohne Abdichtung, der Bauherr hat den Keller bis dato nur untergeordnet, für Lagerzwecke genutzt. Demnach die „feuchten“ Kellerwände nicht auffällig wurden. Das Wasser wurde in seiner Verdunstung nicht behindert. Ein „Bauprofi“ hat nun empfohlen -der Keller soll beheizt und zu Wohnzwecken genutzt werden- die Wände von innen abzudichten. Damit soll die feuchte Wand nicht weiter stören…FALSCH GEDACHT!
Bauphysik statt Mauertrockenlegung
Damit fehlt der Wand die „Verdunstungszone“, die Wahrscheinlichkeit ist groß dass es zur „kapillar aufsteigenden Feuchtigkeit“ kommt, und damit zu einer Feuchteweiterleitung in das Erdgeschoß, in den Fussboden, bzw. die Kellerdecke! Tatsächlich gibt es Alternativmöglichkeiten, aber nachdem hier rundum gut abgegraben werden kann, empfehle ich dies zu tun und eine Vertikalabdichtung aufzubringen, konventionell und „fehlerverzeihend“ mit 2 Lagen kunststoffmodifizierter Bitumenflämmbahnen. Der Kellerboden sollte innen ebenfalls geflämmt abgedichtet werden. Die Wände sollten dennoch einen offenen Putz erhalten, da im Randbereich keine 100%-Lösung zu erwarten ist, und kleinere Feuchtigkeitsmengen damit schadensfrei verdunsten sollen können. Der Mieter soll informiert werden dass kleinere Ausblühungen hygienisch unbedenklich sind, und der Sockelbereich gut belüftet bleiben muss. (Keine geschlossenen Wandverbauten)
Günther Nussbaum-Sekora

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