Die „Wahrheit“ über Handymasten auf Schulen kann ohne Differenzierung nicht gefunden werden. Aber die derzeitige politische Diskussion könnte genau das Gegenteil bewirken: Erhöhte Strahlenbelastung für Schüler und Lehrpersonal! Tatsächlich gibt es EINE Wahrheit zum Thema Handymasten nicht, es sollte jedes Objekt einzeln evaluiert werden. Sicherheit gibt es nur wenn wir das Handy und alle sonstigen Funktechnologien abschaffen würden… Panikmache kann, genau wie Verharmlosung, nur ein schlechter Ersatz für eine differenziert-fachliche Auseinandersetzung sein. Lesen sie den Beitrag von Herrn Dipl.Ing. Tappler.
Ist es sinnvoll oder nicht, Mobilfunk-Basisstationen (sogenannte „Handymasten“) auf Schulgebäuden zu installieren? Das ist eine Frage, die in der Regel von besorgten Eltern, Lehrern oder Schulleitern aufgeworfen wird, wenn es um eine diesbezügliche Entscheidung geht. Psychologisch betrachtet ist es verständlich, dass es nicht nur Freude auslöst, wenn jemandem deutlich sichtbar eine Basisstation vor der Nase (in dem Fall auf dem Kopf) angebracht wird. Die Volksanwältin Terezija Stoisits forderte publikumswirksam, dass „die Handymasten von den 22 Schulen einfach wegkommen“ und manch eine Schule läuft Sturm gegen das ungeliebte Ding am eigenen Dach.
Grundsätzlich ist die Vorgangsweise, Handymasten am Schuldach zu errichten, formal rechtskonform und verstößt gegen kein österreichisches Gesetz und gegen keine Richtlinie. Bei näherer Betrachtung wird die Sachlage jedoch recht komplex. Die Beurteilung von biologischen Wirkungen im Niedrigdosisbereich, ausgehend von Mobilfunksendeanlagen, ist äußerst umstritten. Die Richtwertempfehlung (4.500-10.000 mW/m² abhängig von der Frequenz) der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), der auch die ÖNORM ÖVE/ÖNORM E 8850 folgt, orientiert sich lediglich an einer möglichen thermischen Wirkung. Laut österreichischer Ärztekammer liegen diese Werte zum Teil um Größenordnungen über jenen, bei denen schon Wirkungen auf den Menschen nachgewiesen wurden. In der Salzburger Resolution zu Mobilfunksendeanlagen werden wesentlich niedrigere Vorsorgerichtwerte gefordert. Besorgnis ist daher, gerade wenn Kinder betroffen sind, angebracht und kann nicht einfach durch den Verweis auf die Unterschreitung von „Grenzwerten“ im Keim erstickt werden, wie man so häufig hört (es gibt nämlich keine Grenzwerte in Österreich!).
Die Frage ist nun: werden in Schulen Vorsorgewerte überschritten, wenn am Dach Mobilfunk-Basisstationen montiert sind, bzw. sind die Werte höher als der Durchschnitt in Schulen? Leider kennen wir den Durchschnitt nicht, wenn der Sendemast am Dach steht, ist jedoch davon auszugehen, dass die Hauptstrahlrichtung von Mobilfunk-Antennen nicht auf das Schulgebäude fällt. (Ausgenommen bei komplexen Gebäudegrundrissen bei welchen der Abstrahlkegel Aufenthaltsräume trifft!) Bei Vorhandensein eines Daches, das hochfrequente Felder verlässlich dämpft (z.B. durch ein Blechdach oder durch geeignete Dachbahnen), ist auch zu erwarten, dass die sogenannten Nebenkeulen, die punktuell unterhalb des Sendemasten erhöhte Feldstärken erzeugen könnten, nur mehr vernachlässigbare Wirkungen haben. Ist dies gewährleistet, ist davon auszugehen, dass in der Schule keine bedenklich hohen Feldstärken vorliegen.
Was wäre nun die Alternative zu der Montage auf dem Schulgebäude? Wahrscheinlich einigt sich die Betreibergesellschaft mit einem der Besitzer benachbarter Gebäude, auf dem dann die Anlage montiert wird – in vielen Fällen auf den ersten Blick unsichtbar – derartige Fälle sind leider schon vorgekommen. Der Schulerhalter verliert daher nicht nur die magere Bezahlung für die Vermietung des Schuldaches, sondern hat dann im ungünstigen, jedoch häufigen Fall auch eine beträchtliche seitliche Einstrahlung hochfrequenter Strahlung, die dann ungleich schwieriger zu dämpfen ist. Summa summarum ist es besser, den Sender am eigenen Dach zu haben und die nach unten abgestrahlte Reststrahlung wirksam zu dämpfen, als irgendwo von der Seite meist ohne es zu ahnen eine höhere Strahlung abzubekommen – unabhängig davon, ob man Mobilfunk für gefährlich hält oder nicht. Will man im Schulgebäude telefonieren, ist auch dann noch genügend Feldstärke vorhanden. Zur Sicherheit sollten noch nach Inbetriebsetzung der Anlage frequenzspezifische Feldstärkemessungen erfolgen, um zu prüfen, ob Vorsorgewerte tatsächlich unterschritten sind.
Eine ausgezeichnete Zusammenstellung über Wirkungen hochfrequenter Felder aus Basisstationen gibt auch eine aktuelle Publikation (Hutter, Kundi: Mobile phone base stations – Effects on wellbeing and health) des Instituts für Umwelthygiene der MedUni Wien, die in einer Welt von sowohl Abwieglern als auch Angstmachern mit der nötigen wissenschaftlichen Distanz an das Problem herangeht. Nähere Infos zu Messung und Bewertung hochfrequenter Felder: DI Peter Tappler http://www.innenraumanalytik.at/literatur.html
Peter Tappler – Innenraumanalytik

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