Als Zusatzbeschreibung zu einem Leistungsverzeichnis stand als Haftzeit für “Isolierarbeiten” 10 Jahre geschrieben.  Natürlich sollte dies auch den Haftrücklaß betreffen, immerhin 5% von rund Euro 500.000, also Euro 25.000 welche erst nach 10 statt nach 3 Jahren ausbezahlt werden sollten!