Das Thema Unterdach kann nicht oft genug gebracht werden. Dachdeckungen und Blechdeckungen sind nicht bei jeder Witterung ausreichend Schutz für das Gebäude. Demnach übernimmt das Unterdach die 2. Sicherheitsfunktion, falsch wäre es die gleichen Anforderungen an das Unterdach wie an die Dachdeckung zu stellen. Weil wenn die Dachdeckung „absäuft“ darf es das Unterdach nicht tun! Das logisch schwächste Glied in der Kette muss die Dachdeckung darstellen. Zumindest das Wasser betreffend. Bei UV-Schutz, Erosion, Belastungen durch Umweltgifte und Sturmsicherheit hat die Dachdeckung (gleich Blechdeckung) die „Nase vorn“.
Unser Video zeigt klar welchen Belastungen ein Unterdach im Extremfall -Schneeschmelze, Dachschaden- ausgesetzt ist. Daher auch die unbedingte Empfehlung Konterlatten bei flach geneigten Dächern nicht mit Nageldichtbändern zu versehen, sondern diese besser gleich mit „einpacken“…
Der gegenständliche Schadensfall zeigt ein Unterdach einer Dachgaube mit gegen das Dach führendem Gefälle. Hier liegt eine Sonderkonstruktion vor – strengste Anforderungen! Die Konterlattung steht rund 2cm im Wasser, der Fehler und damit die Ursache für die Wassereintritte lag aber im seitlich ungenügenden Anschluss der Entwässerung. Das Wasser lief seitlich in die Konterlattung vom Steildach, hier war keine Nageldichtung montiert, daher auch recht massiv der Wassereintritt.
Günther Nussbaum-Sekora

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