In der täglichen Praxis des Anwalts kommt es immer wieder vor, dass Parteien an ihn herantreten Forderungen geltend zu machen, die leider schon verjährt sind. Dies bedeutet, die Forderung besteht zwar noch,  und kann auch jederzeit vom Schuldner bezahlt werden. sie kann auch eingeklagt werden, sobald aber die Gegenseiten einwendet dass die Forderung verjährt ist, ist das Klagebegehren kostenpflichtig wegen Verjährung abzuweisen. Falls die Klage fristgerecht beim zuständigen Gericht eingebracht wird unterbricht dies die Verjährung.