Seit 2006 gibt es die österreichische Fassung der DIN 18202 (2005) die „ÖNORM DIN 18202:2006 06 01 – Toleranzen im Hochbau – Bauwerke (DIN 18202:2005)“ Da wird in schwer verständlichem Normenkauderwelsch über „Ebenheitstoleranzen“ und „Istabmaßen“ geschrieben. Zu gegenständlichem Fall liegt knapp vor dem Stiegenabgang ein Versatz am Laminatboden vor, der Estrich wurde schlampig verlegt, der Bodenleger hat nicht ausreichend geprüft und einfach verlegt. Zu zulässigen Toleranzen steht in der ÖNORM B2218 (Verlegung Holzfussböden) wie auch in der ÖNORM B7218 (Verfahrensnorm Holzfussböden) nichts passendes.
Liegt demnach kein Mangel vor? Weit gefehlt, hier liegt bei Belastung ein Stufenversatz KURZ VOR DEM TREPPENABGANG vor. Bei hartkantigen Schuhsohlen oder textiler Fussbekleidung (Socken) liegt Stolpergefahr vor. Danach folgt im Falle des Falles der Absturz in die Tiefe, es liegt Lebensgefahr vor – die eigene „sachverständige“ Bewertung hat immer noch Vorrang vor der normativen! …
Der „bautechnische Fehler“ ist einer von vielen aus einer Haftendbegehung zu einer Reihenhausanlage mit 28 Reihenhäusern. Hierzu wurden 12 Häuser begutachtet, thermografiert und auf Luftdichtheit geprüft. An der rund 2 Jahre jungen Anlage liegen Bauschäden in geschätzter Höhe von 300.000 Euro vor. Bleibt zu hoffen dass die Vertragspartner und somit verantwortlichen Firmen a) einsichtig bleiben und b) einen allenfalls zu führenden Prozess überdauern.  Derartige Sorgen lassen sie bei Kontrolle VOR ÜBERGABE durch den Bauträger oder die Baufirma leicht vermeiden.
Günther Nussbaum-Sekora

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