Wassereintritt bei der Terrassentüre. Der Auftraggeber hat zuerst die ursprünglich ausführenden Firmen die Ursache finden lassen. Was selten gut geht. Speziell bei einem aufgetretenen Schaden ist eine unabhängige Schadensanalyse unbedingt zu empfehlen.  Selbst wenn die ausführende Firma die Ursache am eigenen Gewerk findet, sie wird im Regelfall bemüht sein die Kosten für die Behebung so gering als möglich zu halten. Also statt ein beispielsweise schadhaftes Blechteil auszutauschen lieber mit Silikon zu „verschmieren“. So wie auch hier, der Spengler hat sein Türanschlussblech zu kurz ausgeführt, es greift nicht in die untere Nut der Terrassentüre. Der Vorschlag vom Spengler: „Die Fuge mit Silikon abdichten“.  Dann stelle ich noch bei der Türkonstruktion zwischen den Holzprofilen eine offene Stossfuge fest.
Die Terrassenabdichtung ist selten undicht
Der Vorschlag vom Tischler: „Die Fuge mit Silikon abdichten“. Leider ist niemand von der Fassadenfirma anwesend, weil auch hier muss ich Undichtheiten und Anschlussfehler feststellen. Seine Antwort traue ich mich vorwegzunehmen. Nur dass eine „elastoplastische“ Fuge (der fachlich richtige Begriff, „Dichtfuge“ erweckt falsche Hoffnungen) für den Außenbereich mit wenigen Ausnahmen nicht akzeptiert werden muss. Weil damit keine „dauerhafte“ Lösung vorliegt.  Demnach schlage ich für den Spengler ein Verlängerungsprofil und einen kürzeren Befestigungsabstand vor. (Blech wellt dann nicht so sehr) Und dem Tischler empfehle ich bei allen Stossfugen eine geklebte Deckleiste mit Lagesicherung durch Befestigungsstifte.
Nach 3 Jahren Abnahmebegehung mit SV
Die Sanierung ist vor 1 Jahr erfolgt, ich empfehle der Hausinhabung am Ende der 3-jährigen Gewährleistung eine Abnahmebegehung durchzuführen. Mit Begleitung eines Sachverständigers, und jedenfalls VOR Auszahlung der Haftrücklässe…

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