Heutige Baustellenbegehung mit Spenglerei Jeschko. Der Dachboden wird ausgebaut und die ursprünglich ausführende Firma existiert nun nicht mehr. Da braucht es Spezialisten die auch bereit sind kurz vor Jahresende, das begonnene Werk zu vollenden. Ohnehin schon keine einfache Aufgabe, und dann wird Herr Jeschko beinahe von einer schweren Glasschiebetüre erschlagen! Beim Versuch über der Terrassentüre auf das Dach zu kommen fällt die Gaulhofer-Türe aus dem Rahmen, direkt auf Spenglermeister Jeschko!
Ich stehe knapp dahinter und schaffe es gerade noch die Türe aufzufangen, die Woche endet damit in einer kleinen Lebensrettung… Naja, jedenfalls wären schwere Verletzungen bei Sturz möglich gewesen. Die Firma Gaulhofer hat die Türen (es gibt mehrere NICHT fixierte Türen) eingebaut und ist auf der Baustelle anwesend. Ich hole den Monteur nach oben, werfe ihm stellvertretend eine grobe Fahrlässigkeit vor. Dieser kontert mit der Angabe dass ja deswegen ein Schild an der Türe hängt: „NICHT ÖFFNEN“. Weder Jeschko noch ich haben dieses Schild bemerkt, das liegt auch am Gegenlicht welches das Schild auf der Glasscheibe nur als schwarzen Fleck erscheinen läßt.
Das Schild befreit Gaulhofer UND DEN Baustellenkoordinator keinesfalls von einer allfälligen Haftung bei Personenschaden! Hier hätte eine wirksame Sicherung erfolgen müssen, ein Schild alleine genügt nicht. Nebenbei arbeiten auf Baustellen nicht immer Leute die der deutschen Sprache mächtig sind. Und man stelle sich ein Kind vor welches -alle Türen offen-  sich auf die Baustelle „verirrt“, … Ich verlasse die Baustelle erst nachdem die Monteure die SOFORTIGE Sicherung beginnen. Schreibe einen Bericht an die Bauleitung und erfahre dass die Türen schon 2 Wochen so stehen, weil die Führungsschienen noch fehlen….
Das erinnert mich an mein letztes Rechte-Seminar, demnach auch die üblichen Baustellenschilder „Betreten  der Baustelle verboten“  oder „Eltern haften für ihre Kinder“ wenig bringen. Wenn Kindern das Betreten der Baustelle nicht nur nach Überwinden von Hindernissen (un-)möglich gemacht wird, haftet der Verantwortliche Bauunternehmer bei Schäden.
Günther Nussbaum-Sekora

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