Eine Dampfbremse (= Bestandteil der Luftdichtheitsebene) muss eigentlich keine Anforderungen zur Wasserdichtheit erfüllen. Im gegenständlichen Fall liegt nach wenigen Jahren ein massiver Schimmelpilzbefall sowie ein Befall von holzzerstörenden Pilzen an allen vorliegenden Dachgeschosswohnungen vor. Wie es dazu kommen konnte? Das es dazu kommen musste war die logische Folge einer fehlenden Dampfbremse im Bereich der Lichtkuppeln. Dass der Schaden so intensiv und nach nur 4 Jahren so heftig ausfiel, lag an einer Ansammlung von Baufehlern…
  • Eine Dampfbremse ist im Flächenbereich vorhanden, jedoch „nur“ zwischen den Gipskartonlagen. Sämtliche Durchdringungen blieben unberücksichtigt
  • Im Bereich der Lichtkuppeln ist KEINE Dampfbremse vorhanden. Demnach dient die Gipskartonlage als „luftdichte Ebene“, was nicht funktionieren kann da Risse nur bei handwerklich einwandfreier Ausführung -die ist selten- vermeidbar sind. (Und damit wäre die Luftdichtheit dahin)Und weil im gegenständlichen Fall das Tauwasser (die Mieter hatten teilweise zu hohe relative Luftfeuchtigkeiten zugelassen) am Kuppelkranz IN DIE Konstruktion gelaufen ist. Die „elastoplastische“ Dichtfuge hielt nicht lange.
  • Die Elektroinstallationen wurden nicht luftdicht ausgeführt
  • ANALOG ZUR LUFTDICHTEN EBENE INNEN muss eine Winddichtheit im Aussenbereich vorliegen, den Zuglufterscheinungen nach gibt es kein Konzept zur Winddichtheitsebene
Die Schäden sind massiv, die Holzkonstruktion rund um die Kuppeln, inkl. Dachstuhl sind von holzzerstörenden Pilzen befallen. Eine Sanierung ist hier nur mehr von außen möglich, die Kuppel muss abgenommen und das Dach geöffnet werden. Die Material- und Lohnkosten pro Kuppel wären bei fachgerechter Ausführung um rund 100 Euro höher ausgefallen. Der jetzige Schaden liegt -pro Kuppel- bei 4-10Tsd.Euro. Je nach Pilzart…

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