Am 25.12.09, erstmals veröffentlichter Blogbeitrag. Frankfurt. Während Photovoltaik und Solarthermie als Quellen erneuerbarer Energien zunehmend ins Blickfeld der Allgemeinheit rücken, fristet die passive Solarnutzung . So fängt der Artikel von ………. an. Aufgrund Veröffentlichung auf beispielsweise Twitter hängt der Herausgeber von ……….. Newsbeiträge ins Netz, schickt dann Unterlassungserklärungen an Websitebetreiber welche den Beitrag veröffentlichen. Zumindest uns ist das so passiert. Wir haben eine Unterlassungserklärung erhalten, haben jedoch nicht unterschreiben, und auch nicht die geforderten weit über 1000 Euro bezahlt. Wenn wir einen Artikel veröffentlichen dann auch mit dem Ziel auf die Quellseite zu verweisen, Information muss für alle zugänglich sein, Abzocke mit der zweifelhaften Vorgehensweise Unterlassungserklärungen zu verschicken, kann nicht im Sinne des Internets sein. Auf Anraten unseres Anwaltes haben wir die Unterlassungserklärung unterschrieben, jedoch nicht gezahlt. (Eine kurze Falldarstellung, nicht geeignet als Rechtsberatung oder Verwendung für andere Fälle, hierzu muss jeweils individuell bewertet werden)