In Kooperation mit Rechtsanwälten  
Wir sind als Sachverständige nur Bautechniker, Leute die kaum anderes tun als Baukonstruktionen, Produkte und Verarbeitungsverfahren zu beurteilen und zu überarbeiten.
„Mangel“ ist ein Rechtsbegriff den eigentlich nur der Richter respektive der Anwalt verwenden sollte. Wir sprechen lieber von „bautechnischen Fehlern“, die „Rechtsbewertung“ obliegt uns nicht.
Dennoch haben wir unser Rechtsverständnis und einschlägige Erfahrungen aufgebaut, mit großem Vorbehalt geben wir diese im Zuge der Baubesprechungen auch bekannt. Die Unsicherheit bei Bauschäden liegt oftmals in der rechtlichen Beurteilung der Richterschaft! Selten aber doch, werden Prozesse trotz eindeutiger „Mängel“ verloren, Verfahrensfehler und interpretierbare Rechtsauslegungen verhindern das Ergebnis jedes Gutachtens! Daher empfehlen wir ausschließlich Rechtsanwälte mit Bekenntnis zum BAURECHT.
Wenn sie Probleme mit ihrer Ehe haben empfehlen wir umgekehrt nicht den Baurechtler (besser wäre ein Beziehungspädagoge), auch im umfangreichen Bereich der Rechtsmaterie gibt es Spezialisten, und die sollte man im unvermeidbaren Fall aufsuchen.
Ein hoher Preis alleine garantiert keine ebenso hohe Beratungsqualität – ein Medienanwalt der zum Baurecht berät wird kaum ausreichend Erfahrung vorweisen können, aber dennoch den gleich-hohen Stundensatz verlangen. Rechtsberatung soll sich auszahlen, und wenn der Bauschadensfall nicht voller Erfolgsaussicht ist leiten wir nicht zum Anwalt weiter!

 

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DER BESTE GERICHTSSTREIT IST DER DEN MAN NICHT FÜHRT – UNSER ZIEL IST EINE AUSSERGERICHTLICHE DURCHSETZUNG DER FEHLERBEHEBUNG! DER KLÜGSTE RECHTSSTREIT IST DER DEN MAN DURCH PERFEKTE VORBEREITUNG NICHT ZU FÜHREN BRAUCHT – SETZEN SIE MÄNGEL MIT FACHWISSEN DURCH! FREIWILLIG WIRD EIN BAUFEHLER NIE BEHOBEN – ES STECKT IMMER DRUCK DAHINTER, UND WENN ES DER DRUCK EINES PERFEKTEN GUTACHTENS IST! FOTOGRAFIEREN UND DOKUMENTIEREN SIE BAUABLÄUFE IMMER MÖGLICHST VOLLSTÄNDIG – WER VORHER DOKUMENTIERT SPART NACHHER GELD UND ÄRGER! VERTRAUEN SIE IN GUTEN ZEITEN NICHT AUF MÜNDLICHE ZUSAGEN UND VEREINBARUNGEN, AUSSER ES WÄRE ZU IHREM VORTEIL – SCHRIFTLICHKEIT FÜR SPÄTER!

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