Die WEG (Wohnungseigentumsgemeinschaft) hat mich gebeten am Ende der 3-jährigen Gewährleistungsfrist eine Schlussbegehung vorzunehmen. Der Bauträger „…“ bittet alle Bewohner zur Begehung, wer danach Mängel meldet soll quasi Pech gehabt haben. Die WEG äußert Bedenken dass die Abnahme seitens Bauträger und Hausverwaltung „…“ ordentlich durchgeführt wird. Diese Vorsicht ist nachvollziehbar, sind doch Hausverwaltung und Bauträger miteinander geschäftlich verbandelt. Da tut man sich nicht weh. Es liegt auf der Hand, werden Baumängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes erkannt und rechtzeitig gemeldet muss der Bauträger, bzw. die verursachende Firma für die Behebung aufkommen. Wird der Mangel nicht entdeckt kommt für die Behebung die WEG auf, so werden die Reparaturrücklagen der Eigentümer schnell für Mängelbehebungsarbeiten aufgebraucht.
VERTRAUEN IST LEIDVOLL – KONTROLLE BESSER
Ich führe diese Begehungen auch für andere Bauträger direkt durch, da auch für diesen wichtig ist Mängel VOR ABLAUF der normalen Gewährleistungsfrist  zu erkennen. Da in den meisten Fällen nach 3- bzw. 5 Jahren die Haftrücklässe ausbezahlt werden, und danach die Motivation der mängelverursachenden Firmen zur Mängelbehebung stark abfällt. Ausserdem steigt mit jedem Jahr das Risiko dass einer der ausführenden nicht mehr am Markt befindlich ist. Es gibt viele Unwägsamkeiten im Baugeschäft, das beste ist immer: Externe Prüfung und Ausführungskontrolle VOR ABNAHME DER LEISTUNGEN, jedenfalls vor Auszahlung der Haftrücklässe. Noch besser wären diese sachverständigen Kontrollen während der Bauphase vorzunehmen, also noch bevor Ausführungs- und Planungsmängel um sich greifen. VIELE MÄNGEL – GEFAHR IN VERZUG Wie fast immer bei größeren Anlagen ohne  externer SV-Baukontrolle. Rund 200 Schadensbilder zu zahlreichen „bautechnischen Fehlern“, 3 Jahre lang von kaum jemanden bemängelt bzw. entdeckt. Erste Folgeschäden sind bereits entstanden, wurden von Bauträger und Hausverwaltung weg-diskutiert. Beginnend beim nicht wirksam vorhandenem Schneeschutz (Die Wohnungseigentümer haften solidarisch bei Schäden!), dem teilweise undichten Dach, den undichten Fassadenanschlüssen, oder dem fehlenden Oberputz bei den WDVS-Fassaden, bis zu Schimmel im Keller, es gibt hier alles was viel zu oft vorkommt. Am Ende der Begehung frage ich den Bauträger ob er meine Kosten anerkennt, dieser verweigert und tut sich damit nichts Gutes. In solchen Fällen ist es immer angesagt eine kooperative Zusammenarbeit zu pflegen. Die Eigentümer haben mich beauftragt, stehen für die Bezahlung ein, dennoch ist es besser die Kosten gehen dahin wo sie hingehören: Zum Verursacher. Das nimmt einigen Ärger weg und die Sache geht emotionsloser weiter. Und ohne Emotionen lassen sich Probleme besser lösen…
Die Bilder zeigen nur auszugsweise Baumängel..

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