Es regnet einmal wieder länger -stetig aber nicht so heftig- und schon treten die üblichen Wasserschäden auf. Gehäuft bei Wärmedämmverbundsystem-Fassaden (WDVS) mit Verarbeitungsfehlern, und zu niedrig eingebaute Terrassentüren. Wohl gemerkt, den 1.Platz im Ranking der Wasserschadensursachen stehen undichte Terrassen und Dächer jeglicher Art, (die stehen ja an vorderster Front) aber da braucht es keinen langen Regen für einen Schaden. Nur bei Fehlern in der „senkrechten Abdichtungsebene“ braucht es meist andauernden Regen, dann bleiben die massiven Schäden auch nicht aus. Wie in diesem Fall.
In der ÖNORM 7220 unter D.9 An- und Abschlüsse zu Ziffer 2 steht:
An- und Abschlüsse müssen mindestens 15cm über die oberste wasserführende Ebene (Oberkante Kiesschüttung, Nutzbeläge) hochgeführt und regensicher verwahrt werden. In schneereichen Gebieten oder bei extremen Lagen sind die oberen Anschlussenden entsprechend höher zu bemessen.
Weiters steht unter Ziffer 3:
Bei Türanschlüssen dürfen die Mindestanschlusshöhen bis zu 10cm unterschritten werden, wenn Gitterroste o.ä. im Schwellenbereich vorgesehen werden und die Entwässerung dieser Bereiche sichergestellt ist. Hochzugshöhen unter 5cm über Oberkante einer benetzten Oberfläche sind, bei behindertengerechter Bauweise, zulässig. (siehe B.1)
Leider stehen in den Normen auch analog zur Rechtssprechung „Gummiparagraphen“ wie: „in schneereichen Gebieten und extremen Lagen höher zu bemessen“. Nur was eine extreme Lage ist bleibt dem Sachverständigen zur Bewertung frei, und da ist Streit vorprogrammiert. Diesbezüglich noch mein Hinweis daß zur wasserführenden Ebene eine nicht drainagierend wirkende Betonoberfläche genauso zählt wie ein in Kiesbett verlegter Holzdielenbelag, wo bei ein Wasseranstau im Regelfall nur im Winter mit Frost stattfindet.
Das mag ich mit der 50km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung in der Stadt vergleichen. Es ist eigentlich nicht einzusehen daß ich am leeren Gürtel um 3Uhr-Morgens genauso nur 50 fahren darf wie zur „rush-hour“ in der engen Innenstadt! Daher mein immer wieder kehrender Hinweis daß ich Normen und Regelwerke als „roten Faden“ bewerte, den eigenen Sachverstand ersetzen diese nicht. Und umgekehrt ist der Handwerker auch nur bedingt seiner Verantwortung entbunden wenn er sich an Regelwerke hält und es trotzdem zu einem Schaden kommt!
Beim aktuellen Schadensfall ist es leichter, statt 15cm-Standardtüranschlusshöhe liegen hier Minushöhen vor! (-3cm) Das hier sämtliche Reserven verspielt wurden liegt auf der Hand. So hat auch der Anstau auf der Terrasse, in Verbindung mit einem fehlenden Notüberlauf und undichten Wartungsfugen (Wurden nie gewartet…) zu einem Schaden in der Wohnung darunter geführt!

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